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FAQ


FAQ – Häufige Fragen und Antworten rund ums Thema Glasfasernetz

Sollte man nicht warten, bis es noch etwas „Besseres“ als einen Glasfaseranschluss gibt?

Nein. Nach Aussagen aller Experten wird es auf lange Sicht keine leistungsfähigere Breitbandversorgung geben als ein Glasfasernetz. Weder Funklösungen noch die immer wieder in der Presse publizierten Verbesserungen der alten Kupfernetze können an die Geschwindigkeitsraten eines Glasfasernetzes heranreichen. Wenn man sich die rasante Entwicklung der letzten Jahre ansieht, werden alle anderen, heute verfügbaren (und derzeit auch noch ausreichenden) Breitbandversorgungsmöglichkeiten schon in den nächsten Jahren wieder an ihre Grenzen stoßen. Dies wird bei einem Anschluss an ein Glasfasernetz dagegen auf lange Sicht nicht der Fall sein.

In diesem Zusammenhang darf auch darauf verwiesen werden, dass ein weiteres Glasfasernetz neben dem des Marktes Essenbach angesichts der hohen Investitionskosten wohl auch nicht mehr von einem anderen Betreiber errichtet werden wird. Wer also eine absolut zukunftssichere Breitbandversorgung für sein Haus oder seinen Gewerbebetrieb sicherstellen will, sollte sich dringend um einen Anschluss an das gemeindliche Glasfasernetz kümmern.

Und zwar aus Kostengründen jetzt! Günstiger werden Sie einen Anschluss an das Breitbandnetz nicht mehr bekommen. Denn:

Ein kostengünstiger Hausanschluss für eine Kostenbeteiligung von 250,00 € (+ 19 % MwSt.) ist nur noch zu haben, wenn spätestens bis zum Abschluss der Tiefbaumaßnahme vor Ihrem Grundstück ein Grundstücksnutzungsvertrag mit uns (unterzeichnet durch den Grundstückseigentümer) und ein Vertrag mit M-net (unterzeichnet durch den Nutzer, also Grundstückseigentümer oder Mieter) unterschrieben bei uns vorliegt.

Nach diesem Zeitpunkt wird ein Anschluss nur mehr zu den uns anfallenden Kosten in Höhe von derzeit 2.000,00 € (einschließlich MwSt.) möglich sein.

Preisstabilität der M-net-Vertragsgebühren?

Von Seiten der M-net wird versichert, dass die heutigen Vertragspreise auch nach Ablauf der ersten zwei Jahre uneingeschränkt weitergelten werden, solange der Kunde keine Vertragsänderung wünscht (weder Preiserhöhungen noch -senkungen). Wenn künftig Neukundenpreise günstiger sein sollten, wird die M-net die alten Verträge (nur) auf Wunsch des Kunden anpassen und dann auch den Altkunden die neuen Konditionen zukommen lassen (analog gilt dies ja auch jetzt schon bei allen Telekommunikationsanbietern auf dem Markt).

Fernsehangebot der M-net?

Neben einem Telefon- und Internetanschluss bietet die M-net selbstverständlich auch Fernsehen an. Wer einen Fernsehanschluss bucht, erhält das Angebot auch von Anfang an gleichzeitig mit seinem Telefon- und Internetanschluss.

In-Haus-Verkabelung:

Aufgrund vieler Anfragen dazu weisen wir nochmals darauf hin, dass die Verkabelung durch den Markt Essenbach am Abschlusspunkt (in der Regel) im Keller endet. Neben diesem Abschlusspunkt setzt die M-net noch einen Wandler und eine Fritz-Box (Router), an der die Endgeräte des Kunden angeschlossen werden (PC, Telefon, usw.).

In den weitaus meisten Fällen soll die Fritz-Box aber nicht im Keller installiert werden, sondern in der Nähe der Kundengeräte, also in der Wohnung (meistens im Erdgeschoss) oder in jeder Wohnung bei Mehrfamilienhäusern. Dies funktioniert allerdings nur, wenn der Eigentümer hierzu eine eigene In-Haus-Verkabelung mit einem Netzwerkkabel vom Wandler im Keller bis zum gewünschten Aufstellort der Fritz-Box (Router) installiert hat.

WICHTIG: Diese unbedingt notwendige Verkabelung ist Aufgabe des Eigentümers !!!

Bitte also unbedingt rechtzeitig vor dem Installationstermin der Fritz-Box durch die M-net die hausinterne Verkabelung durchführen (durch einen Elektriker, die Baufirma des Glasfaseranschlusses oder für technisch versierte Heimwerker auch selber).

Wenn am Installationstag der M-net keine passende Hausverkabelung vorliegt, wird die M-net die Fritz-Box (Router) zwangsläufig im Keller aufbauen.

Eine Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses wird dann in der Regel noch nicht möglich sein, solange Sie nicht die Hausverkabelung nachgerüstet haben. Sollten sie aufgrund dessen nach Umschaltung Ihres alten Telefonanschlusses auf die M-net ohne funktionierendes Telefon da stehen, sind Sie dafür selbst verantwortlich.

Was tun mit den vorhandenen Telefon-/Internetverträgen?

Wenn Sie einen Glasfaseranschluss haben möchten und auch schon die entsprechenden Verträge unterschrieben haben, dann bitte die bestehenden Altverträge mit Ihrem bisherigen Anbieter
nicht mehr erneuern oder verlängern.

Wir wissen, dass manche Anbieter gewisse Lockangebote versprechen, wenn Sie einen Neu- oder Anschlussvertrag mit einer neuen Laufzeit von 24 Monaten unterschreiben.

Wenn Sie einen solchen Vertrag neu unterschreiben, können wir Ihnen aber keinen kostenlosen
Glasfaseranschluss Ihres Grundstücks mehr anbieten !

Die Zusage eines kostenlosen Glasfaseranschlusses galt nur, wenn Sie bis spätestens zum 15.02.2013 einen Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag mit unserem KME und einen Telefon-/Internetvertrag mit M-net unterschrieben haben und unmittelbar nach Auslaufen Ihres Altvertrages auch tatsächlich zu M-net wechseln.
Die Zusage kann natürlich nicht gelten, wenn Sie nach dieser Vertragsunterzeichnung noch Ihren Altvertrag wiederum 24 Monate verlängern sollten.

Sie müssen Ihren Altvertrag aber auch gar nicht mehr verlängern.
Die Altverträge verlängern sich in der Regel automatisch um 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig vorher gekündigt wurden. Sie müssen also keine Angst haben, dass Sie plötzlich ohne Telefon- oder Internetanschluss sind.

Die Kündigung Ihres Altvertrages sollten Sie auch nicht selbst tätigen,
das erledigt die M-net für Sie.

Die M-net wird sich hierzu rechtzeitig vor Abschluss der Glasfaserbaumaßnahme in Ihrer Straße mit Ihnen in Verbindung setzen und das konkrete Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Hierzu gehört neben der Unterzeichnung eines M-net-Hauptvertrages auch die Absprache der von Ihnen gewünschten Vertragsdetails, wie z. B. die Mitnahme Ihrer bisherigen Telefonnummer, Schaltung weiterer Telefonnummern pro Anschluss (wenn gewünscht) usw.

Sie werden rechtzeitig von M-net schriftlich über das weitere Vorgehen benachrichtigt, anschließend wird auch wieder eine persönliche Beratung durch Mitarbeiter der M-net im Rathaus oder evtl. auch in einem eigenen Kundenbüro in Essenbach angeboten.

Auch die bekannte Hotline 08703/808-29 steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Nur aktuell haben wir die Beratungsstunden im Rathaus ausgesetzt, da der Beratungsbedarf wie dargestellt erst mit dem Baufortschritt des Glasfasernetzes wieder konkret entstehen wird.

Übrigens: Lassen Sie sich auch nicht von anderen Anbietern einreden, dass Sie künftig möglicherweise mehrere Telefon-/Internetverträge gleichzeitig bezahlen müssten.
Der Vertrag mit M-net (und damit die Kostenpflicht) beginnt erst, wenn Ihr alter Vertrag beendet wurde (und wenn dies auch erst in spätestens 24 Monaten der Fall sein sollte), aber verlängern Sie Ihren Altvertrag nicht mehr !!!

Also bleiben Sie gelassen,
lassen Sie Ihre alten Verträge einfach ohne Verlängerung
noch weiterlaufen und freuen Sie sich mit uns auf
Kommunikation in Lichtgeschwindigkeit.

In der Glasfaserberatung und in den Bürgerversammlungen haben sich verschiedene Fragen immer wieder besonders gehäuft. Wir haben diese nunmehr zum Nachlesen und Download zusammengefasst.

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Rathausplatz 3, 84051 Essenbach
+40 8703 808 39