Glasfaser-Gebäudeanschluss – Wie kann ich mir das vorstellen?
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Bürgern, die jetzt noch Interesse an einem Glasfaseranschluss haben, diesen aber bislang noch nicht beantragt hatten (insbesondere Neubürger, neue Eigentümer oder Mieter).
Hier gilt die von Projektbeginn an vorgegebene Konsequenz, dass auch in Zukunft noch Neuanschlüsse gebaut werden können, der jeweilige Eigentümer aber die dann tatsächlich entstandenen Anschlusskosten selbst übernehmen muss.
Die konkrete Höhe hängt natürlich von den vor Ort vorzufindenden Verhältnissen ab (z. B. Länge eines Anschlusses von der Straße bis zum Gebäude, Oberflächenbeschaffenheit (insbesondere: Kann das Kabel in unbefestigten Oberflächen wie z. B. Rasen verlegt werden, oder ist ein Asphaltaufbruch oder eine Verlegung von Pflastersteinen erforderlich?).
Die tatsächlichen Kosten können Ihnen bei Interesse konkret angeboten werden. Fragen Sie bei unserem Anwohner-Management nach.
Soweit in Ihrem Haus bereits ein Glasfaseranschluss gebaut wurde und nun ein zusätzlicher, neuer Abnehmer dazu kommen soll (z. B. weiterer Mieter o.ä.), wird dies in der Regel unproblematisch möglich sein. Hierzu ist lediglich mit der M-net ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
Im Rahmen der Glasfaser-Beratung im Rathaus und auch auf den bisherigen Bürgerversammlungen stellt sich immer wieder die Frage, wie man sich eigentlich ein Glasfasernetz und vielmehr den Anschluss des Grundstücks bzw. des Hauses vorstellen kann.
Aus diesem Grund haben wir hier einige Infos eingestellt:
Planskizze für einen Hausanschluss
Planskizze Glasfasernetz
Glasfaseranschlussvarianten Mehrfamilienhaus
Aktuelle Hinweise zur Freischaltung eines beantragten Hausanschlusses
Nachdem mittlerweile das Glasfasernetz des Marktes komplett hergestellt ist und die Inbetriebnahme-Termine für die letzten Straßenzüge unmittelbar bevorstehen (siehe oben), wollen wir noch einige
Hinweise zur Freischaltung eines beantragten Hausanschlusses geben:
Generell gilt: Wann jetzt jeder einzelne Hausanschluss tatsächlich freigeschaltet wird, liegt nun allein an Ihren jeweiligen individuellen Kündigungsfristen Ihrer Altverträge und der Umwandlung Ihrer M-net-Vorverträge in Hauptverträge.
Mitnahme Ihrer alten Telefonnummer (Portierung):
Die M-net darf einen Portierungsauftrag zur Mitnahme Ihrer alten Telefonnummer erst dann an den bisherigen Provider (z. B. Deutsche Telekom) weitergeben, wenn der Hausanschluss endgültig betriebsbereit geschaltet ist. Dieser Vorgang kann dabei unter Umständen bis zu zwei Wochen dauern.
Durch diese notwendigen, aber vorgegebenen Fristen kann es leider passieren, dass ein Kündigungsdatum einmal nicht wahrgenommen werden kann und sich Ihr Altvertrag nochmal um 1 Jahr verlängert.
Dies ist zwar für alle Seiten bedauerlich, muss aber letztlich akzeptiert werden und berechtigt nicht zu einer Stornierung der mit uns und mit M-net unterzeichneten Hausanschluss- und Nutzungsverträge. Diese beginnen dann leider meist erst 1 Jahr später.
Eine Doppelzahlungspflicht entsteht somit also keinesfalls. Sie kommen aber leider erst 1 Jahr später in den Genuss des Glasfaseranschlusses. Wer eine Doppelzahlung in Kauf nehmen will, kann natürlich jederzeit einen sofortigen Anschluss bei M-net erhalten.
Deshalb bitte beachten: Wenn das Ende Ihrer Kündigungsfrist und der Fertigstellungstermin Ihres Anschlusses sehr knapp aufeinander folgen, sollten Sie dies bitte wie schon beschrieben der M-net umgehend mitteilen.
Die M-net wird sich bei knappen Terminen zwischen Inbetriebnahme und Vertragsende des Vorvertrages bemühen, eine Lösung zu finden. Leider ist dies aber nicht in allen Fällen möglich, und vor allem nur dann, wenn Sie Ihren Kündigungstermin für den Vorvertrag auch wirklich der M-net bekanntgegeben haben.
Wichtiger Hinweis an alle Hauseigentümer: Haus-Innenverkabelung nicht vergessen
Nachdem die ersten Hausanschlüsse bereits laufen und nun ständig neue hinzukommen werden, möchten wir die Hauseigentümer unbedingt nochmals daran erinnern, dass sie nicht vergessen sollten, ihre vorhandene Hausverkabelung durch einen Fachmann überprüfen zu lassen.
In aller Regel wird die Weiterverwendung der alten Verkabelung in Ihrem Haus nicht möglich sein.
Aus diesem Grund haben wir hierzu zur Veranschaulichung ein eigenes Informationsblatt mit Gebäudeanschlussschema erarbeitet. Dieses finden Sie hier.
Aktuelle Hinweise zur Freischaltung eines beantragten Hausanschlusses
Nachdem mittlerweile das Glasfasernetz des Marktes komplett hergestellt ist und die Inbetriebnahme-Termine für die letzten Straßenzüge unmittelbar bevorstehen (siehe oben), wollen wir noch einige
Hinweise zur Freischaltung eines beantragten Hausanschlusses geben:
Generell gilt: Wann jetzt jeder einzelne Hausanschluss tatsächlich freigeschaltet wird, liegt nun allein an Ihren jeweiligen individuellen Kündigungsfristen Ihrer Altverträge und der Umwandlung Ihrer M-net-Vorverträge in Hauptverträge.
Mitnahme Ihrer alten Telefonnummer (Portierung):
Die M-net darf einen Portierungsauftrag zur Mitnahme Ihrer alten Telefonnummer erst dann an den bisherigen Provider (z. B. Deutsche Telekom) weitergeben, wenn der Hausanschluss endgültig betriebsbereit geschaltet ist. Dieser Vorgang kann dabei unter Umständen bis zu zwei Wochen dauern.
Durch diese notwendigen, aber vorgegebenen Fristen kann es leider passieren, dass ein Kündigungsdatum einmal nicht wahrgenommen werden kann und sich Ihr Altvertrag nochmal um 1 Jahr verlängert.
Dies ist zwar für alle Seiten bedauerlich, muss aber letztlich akzeptiert werden und berechtigt nicht zu einer Stornierung der mit uns und mit M-net unterzeichneten Hausanschluss- und Nutzungsverträge. Diese beginnen dann leider meist erst 1 Jahr später.
Eine Doppelzahlungspflicht entsteht somit also keinesfalls. Sie kommen aber leider erst 1 Jahr später in den Genuss des Glasfaseranschlusses. Wer eine Doppelzahlung in Kauf nehmen will, kann natürlich jederzeit einen sofortigen Anschluss bei M-net erhalten.
Deshalb bitte beachten: Wenn das Ende Ihrer Kündigungsfrist und der Fertigstellungstermin Ihres Anschlusses sehr knapp aufeinander folgen, sollten Sie dies bitte wie schon beschrieben der M-net umgehend mitteilen.
Die M-net wird sich bei knappen Terminen zwischen Inbetriebnahme und Vertragsende des Vorvertrages bemühen, eine Lösung zu finden. Leider ist dies aber nicht in allen Fällen möglich, und vor allem nur dann, wenn Sie Ihren Kündigungstermin für den Vorvertrag auch wirklich der M-net bekanntgegeben haben.